Mit einem Vorsorgeauftrag können Personen diejenigen Vertrauten bestimmen, die sie in finanziellen oder persönlichen Belangen vertreten sollen, wenn sie dazu nicht mehr fähig sind. Die Erstellung durch Dritte kann teuer werden.
Mehr dazu hier:
https://www.nzz.ch/finanzen/vorsorgeauftrag-auf-eigene-faust-oder-mit-dem-notar-ld.1550567?mktcid=smsh&mktcval=E-mail
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