Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch 25.2.2020 eine deutliche Entscheidung getroffen: Das 2015 eingeführte Verbot geschäftsmässiger Sterbehilfe ist verfassungswidrig. Es verstösst gegen das Grundgesetz, weil es den assistierten Suizid faktisch verunmöglicht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, so argumentieren die Verfassungsrichter, umfasse auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. «Dieses Recht schliesst die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auch Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen», sagte Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle am Mittwoch in Karlsruhe.
Das Urteil verpflichtet keinen Arzt, Sterbehilfe zu leisten. Aber das Gericht entschied, dass es ein Recht gibt, mit Hilfe Dritte aus dem Leben zu scheiden. Unheilbar kranke Deutsche müssen damit nicht mehr in die Schweiz reisen, um den assistierten Suizid auszüben. Aktive Sterbehilfe bleibt auch in Deutschland verboten.