Das deutsche Bundesverfassungsgericht will am 26. Februar 2020 sein mit Spannung erwartetes Grundsatzurteil zum Verbot geschäftsmässiger Sterbehilfe verkünden. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Geklagt hatten schwer kranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine. Ihre Verfassungsbeschwerden richten sich gegen den vor vier Jahren eingeführten Strafrechtsparagrafen 217, der die „geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellt. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. „Geschäftsmässig“ bedeutet dabei nicht „mit Gewinnerzielungsabsicht“ sondern „regelmässig“ oder „wiederholt“. Das Urteil wird auch von Schweizer Juristen mit Spannung erwartet.
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