Von der Notwendigkeit, zwischen der Willensäusserung des Patienten, den Wünschen der Angehörigen und der ärztlichen Überzeugung abzuwägen: Seit einigen Jahren werden der Umgang mit dem vorausverfügten Patientenwillen und die Frage nach einer gesetzlichen Regelung zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen kontrovers diskutiert. Die Ärzteschaft hat sich an dieser Diskussion beteiligt, zuletzt ausführlich mit den von der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer erarbeiteten „Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis“.
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https://www.aerzteblatt.de/archiv/63001/Entscheidungen-am-Lebensende-Hochkomplex-und-individuell