Suizidbeihilfe oder assistierter Suizid ist in der Schweiz nach Artikel 115 des Strafgesetzbuches zulässig, sofern die Handlung nicht auf selbstsüchtigen Beweggründen beruht. Während die rechtliche Seite klar formuliert ist, wird der assistierte Suizid gesellschaftlich und politisch kontrovers diskutiert. Auch Fachpersonen in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens müssen sich dieser Debatte stellen. Viele werden verpflichtet, den assistierten Suizid in ihren Institutionen zuzulassen, teilweise gegen ihren Willen. Das löst Unsicherheiten und Fragen aus.
Eine kostenlose Weiterbildung in Thun im April 2020 bietet eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema und der damit verbundenen Vielschichtigkeit der Problemlagen. Bearbeitet werden Schwerpunkte, die eine persönliche, aber auch fachliche Weiterentwicklung in der Institution zum Thema ermöglichen. Die abwechslungsreiche Methodik unterstützt das Finden von Antworten für einen sichereren Umgang in der Praxis.
Kursdatum: Donnerstag, 02. April 2020 von 09.00 – 17.00 Uhr
Kursort: Spital STS AG, Krankenhausstrasse 12, 3600 Thun
Die Kurskosten werden vom Verein Palliative Care Netzwerk Thun und von der HES-SO Valais-Wallis übernommen.
Anmeldeschluss: 03. Februar 2020
PDF hier: 20_04_02_Tod_nach_Plan
Anmeldung hier: