
Frage: Meine Bank und mein Anwalt sagten mir, mein handschriftlich verfasster, datierter und unterschriebener Vorsorgeauftrag sei gültig. Einer Ihrer Experten am Beratungstelefon des Beobachters meinte aber, er sei erst gültig, wenn er von der Kesb in Kraft gesetzt sei. Was stimmt denn nun?
Mehr dazu in der Zeitschrift Beobachter:
https://www.beobachter.ch/erwachsenenschutz/vorsorgeauftrag-was-hat-die-kesb-damit-zu-tun?utm_source=BEO+Newsletter&utm_campaign=064d7dfb7c-Beo+FR+221119&utm_medium=email&utm_term=0_1d31f5f40a-064d7dfb7c-94286597
entscheidungen am lebensende vorsorgevollmacht
der_vorsorgeauftrag_als_instrument_zur_selbstbestimmung_1
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Veröffentlicht von Claudia Gohrbandt am November 22, 2019
https://palliativ-schulung.com/2019/11/22/vorsorgeauftrag-was-hat-die-kesb-damit-zu-tun/