
Prof. Radbruch
„Wenn ein schwerstkranker Mensch aus freiem Entschluss nicht mehr essen und trinken will, um sein Sterben zu beschleunigen, dann ist das zu respektieren.“ betont Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) (Foto). Es sei keine strafbare Handlung, die selbstbestimmte Entscheidung eines unerträglich leidenden Palliativpatienten medizinisch zu begleiten, heißt es in einem aktuellen Positionspapier des Vorstandes der Fachgesellschaft gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten. Vielmehr würde es den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen, einen Menschen gegen seinen Willen zu ernähren.
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