Das «Sterbefasten» scheint sehr gut in unsere Zeit zu passen: In den vergangenen Monaten und Jahren wurde immer häufiger und immer breiter darüber geredet und berichtet, es wurde in relativ kurzer Zeit zu einem Schlagwort. Neu ist das Vorgehen deswegen nicht. Seit der Antike, wo es als «Todesart der Philosophen» galt, kennt man Sterbefasten. Trotzdem gibt es noch sehr wenige belastbare Erkenntnisse dazu. Auch in rechtlicher Hinsicht wurde dem Sterbefasten bisher wenig Beachtung geschenkt, wie die Juristin Bianka Dörr vom Kantonsspital St. Gallen in ihrem Beitrag an der Tagung vom 8. März im Zürcher Volkshaus sagte. Sie besprach zum Einstieg in die Fachtagung die Rechtslage zum Strebefasten, das im Medizinrecht, genauer im Arztrecht, verortet ist. Als oberste Richtschnur gilt dabei die «Patientenautonomie». Und dieses Selbstbestimmungsrecht, so Dörr, gehe durchaus bis zur Entscheidung, das Leben aus eigenen Stücken zu beenden.
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