
Screenshot Telebasel
Das Baselbieter Strafgericht hat die Sterbehelferin Erika Preisig (Foto) am Dienstag wegen Verstössen gegen das Heilmittelrecht zu 15 Monaten bedingt und 20’000 Franken Busse verurteilt. Im Hauptanklagepunkt, dem Vorwurf der Sterbenilfe, wurde die Angeklagte freigesprochen.
Zum Bericht über das Urteil
Kommentar NZZ
https://www.nzz.ch/schweiz/suizidhilfe-kein-freipass-fuer-erika-preisig-ld.1494929