Im Kanton Freiburg hat jede Person mit einer lebensbedrohlichen, unheilbaren oder chronisch fortschreitenden Krankheit Anspruch auf Palliativpflege, die ihren Bedürfnissen entspricht. Für die Gesellschaft sind eine schwere Erkrankung und der Tod Lebensabschnitte, in denen die Würde der Betroffenen gewahrt werden muss.
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