Ein einziger Pfleger im Nachtdienst reicht nach einem deutschen Urteil nicht aus, um 56 Bewohner eines Pflegeheims zu betreuen. Nachts müsse auf 45 Bewohner mindestens ein Beschäftigter und ab dem 46. Bewohner ein weiterer Pfleger eingesetzt werden, wie es in einer heute bekanntgegebenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen gegenüber einem Pflegeheimbetreiber im Zollernalbkreis heisst.
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https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102148/Nachts-reicht-ein-Pfleger-fuer-56-Senioren-nicht-aus